Pressemitteilung
Ein Unterbezirksparteitag in der Gemeinschaftshalle in Berg sprach sich mit 94,5 Prozent dafür aus, den bisherigen südpfälzischen Abgeordneten ins Rennen um das Bundestagsmandat zu schicken. Bei 223 abgegebenen Stimmen votierten 209 Delegierte für Heinz Schmitt, der betonte, dass die Chancen dieses Mal gut stünden, das Direktmandat zu gewinnen. Vor seiner Nominierung hatte Schmitt in seinem Rechenschaftsbericht auf die klar erkennbare sozialdemokratische Handschrift in der Großen Koalition hingewiesen Kindergeld und BAFöG seien erhöht, Arbeitslosengeld I für Ältere und Kurzarbeitergeld verlängert worden. In seinen persönlichen Arbeitsbereichen Umwelt und Bildung zog Schmitt positive Bilanz. Beim Klimaschutz sei man beispielhaft weiter gekommen, und der Bundeshaushalt für Bildung und Forschung sei in diesem Jahr auf Rekordniveau angewachsen. „Geld für Universitäten, für Forschung und technischen Fortschritt. Somit auch für neue Arbeitsplätze“, so Schmitt. Schmitt kündigte an, den Wahlkampf bereits mit der Kommunalwahl aufzunehmen und direkt vor Ort in den Kommunen zu führen. Vor der Nominierung von Heinz Schmitt hatte Kurt Beck, SPD-Landesvorsitzender und Ministerpräsident, das von der großen Koalition ausgehandelte zweite Konjunkturpaket begrüßt. Aus Sicht des Landes sei das Paket positiv zu bewerten, sagte Beck. Das Bundesprogramm werde mit dem bestehenden Landesprogramm verzahnt. Beck begrüßte die Absenkung der Sozialversicherungs-beiträge und die soziale Komponente des Pakets. Positiv sei auch die Entlastung von Familien und Kindern.
„Die bestehenden Gesetze zum Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind weder ausreichend noch zeitgemäß“, so Alexander Schweitzer, MdL, Kreisvorsitzender der SPD Südliche Weinstraße und Erwin Welsch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der südpfälzischen SPD.
Im Bundesdatenschutzgesetz und in den Regelungen des Arbeitsrechts seien die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht genügend geschützt, zum Beispiel im Hinblick auf die elektronische Kommunikation mit Internet oder E-Mail und die damit einhergehenden Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers.
„Der Bundesrat hat nun auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz einstimmig einen Entschließungsantrag zur gesetzlichen Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes verabschiedet. Er ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, ein wirksames Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg zu bringen“, erläutern Schweitzer und Welsch.
„Für uns ist dabei wichtig, dass die Unternehmen verstärkt auf die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer achten müssen. Es darf keine lückenlose Kontrolle am Arbeitsplatz möglich sein“, so Schweitzer. Welsch ergänzt: „Die skandalösen Schnüffelattacken, zuletzt bei Lidl und Telekom zeigen, wie notwendig es ist, einen wirksameren Arbeitnehmer-Datenschutz zu schaffen.“
„Den Arbeitnehmervertretern vor Ort müssen bessere rechtliche Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, damit die Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Mitarbeiterdaten wirksam unterbunden werden kann“, so Welsch. „Außerdem gilt es, klare und verständliche Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten zu finden. Wir wollen ein verbindliches und unkompliziertes Arbeitnehmerdatenschutzrecht“, erklärt Schweitzer.
Hintergrund
Die Länder sind für die Kontrolle der Datenschutzgesetze verantwortlich. Die derzeitigen Bundesregelungen sind allerdings intransparent und machen eine effektive Kontrolle nahezu unmöglich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Datenschutzgesetzes für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Am Arbeitsplatz werden zwangsläufig unzählige, sehr persönliche Spuren aufgrund der vielfältigen Nutzung moderner Technik hinterlassen. All diese Daten können zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil mit Informationen über Leistung, Verhalten, Konsum, Mobilität und sonstigen Merkmalen von Arbeitnehmerinnen und -nehmern führen.